Etwa um diese Zeit im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass Motorrädern die Teilnahme an Touristenfahrten rund um den legendären Nürburgring – auch Nordschleife genannt – verboten wird.
Seitdem haben Biker Zugang zum Veranstaltungsort, allerdings im Rahmen geführter Fahrten mit Instruktoren, die die Biker in reinen Motorrad-Sessions begleiten. Einigen ging der Schritt jedoch nicht weit genug, und nicht lange nachdem die traditionellen Touristenfahrten-Runden gestrichen wurden, wurde eine Petition zur Aufhebung des Urteils eingereicht.
Die Petition hat über 5.000 Unterschriften gesammelt und es werden immer noch mehr, aber für Ralf Bollinger, der seit etwa dreißig Jahren auf der Nordschleife unterwegs ist (und der Mann ist, der die Petition ins Leben gerufen hat), ist der Fall noch lange nicht abgeschlossen.
Im Zentrum von Bollingers Fall steht ein rheinland-pfälzisches Gesetz, das den „diskriminierungsfreien“ Zugang zum Veranstaltungsort betrifft. Die Gesetzgebung zur Nutzung der Rennstrecke ist im „Nürburgring-Gesetz“ festgelegt, das im Zuge der Privatisierung der Rennstrecke vereinbart wurde.
Der öffentliche Zugang zur Rennstrecke reicht fast 100 Jahre zurück. Die ersten Runden der Touristenfahrten, die jedem mit einem straßenzugelassenen Auto oder Motorrad – und sogar Reisebussen und Wohnmobilen – offen stehen, reichen bis ins Jahr 1927 zurück. Um die Fahrten so sicher wie möglich zu machen, ist das Überholen anderer Fahrzeuge eingeschränkt und streng überwacht, und in bestimmten Bereichen der Strecke können Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten.
Vor diesem Hintergrund glaubt Bollinger, dass das Fahren eines Motorrads auf der Rennstrecke im Rahmen einer offenen Touristenfahrten-Sitzung, bei der Autos und Motorräder gemischt sind, bereits so „sicher“ wie möglich ist, und fügt hinzu, dass es „an der persönlichen Entscheidung jedes einzelnen Motorradfahrers liegt, ob er an Touristenfahrten teilnimmt oder nicht.“
Bollinger glaubt nun, dass er das Rechtssystem nutzen kann, um das Verbot aufzuheben, und hat sich an eine Anwaltskanzlei gewandt, die bereits Erfahrung darin hat, Fälle wie diesen zu gewinnen. Die nächsten Schritte werden natürlich Geld kosten, denn Ralf schätzt, dass ein Gutachten und eine formelle Anfrage an den Betreiber etwa 10.000 Euro kosten werden – etwa 8.700 Pfund.
Für Bollinger besteht das Ziel nicht einfach darin, gemischte Sitzungen wieder einzuführen, sondern darin, die seiner Meinung nach ungleiche Anwendung der Zugangsrechte an einem der historischsten Austragungsorte des Motorsports in Frage zu stellen. Es bleibt abzuwarten, ob die Crowdfunding-Bemühungen genügend Anklang finden, um ein rechtliches Umdenken zu erzwingen, aber das Ergebnis sollte zumindest dazu beitragen, einen Dialog mit denjenigen zu eröffnen, die die Regeln festlegen
Über die Links können Sie sich die Petitionsseite und die Crowdfunding-Seite ansehen.