Tausende Besitzer klassischer Motorräder zahlen möglicherweise keine Kfz-Steuer mehr, nachdem neue Analysen ergeben haben, dass viele anspruchsberechtigte Motorräder noch nicht in die Steuerklasse für historische Fahrzeuge der DVLA aufgenommen wurden.
Von Heritage Insurance auf der Grundlage einer von der DVLA bereitgestellten Antwort zur Informationsfreiheit zusammengestellte Zahlen zeigen, dass 2.013 Motorräder und Motorroller, die im Jahr 1985 gebaut wurden, immer noch als steuerpflichtig aufgeführt sind, obwohl sie mittlerweile alt genug sind, um sich für die Klassifizierung als historische Fahrzeuge zu qualifizieren. Weitere 7.310 Maschinen aus demselben Jahr sind derzeit als SORN registriert, sodass insgesamt 9.323 überlebende Motorräder aus dem Jahr 1985 noch nicht umgestellt wurden.
Im Gegensatz zu einigen Änderungen an Fahrzeugdatensätzen wird der historische Steuerstatus nicht automatisch angewendet. Besitzer müssen die Steuerklasse des Fahrzeugs mithilfe des V5C-Logbuchs selbst aktualisieren, auch wenn das Fahrzeug unter die 40-jährige fortlaufende Befreiung fällt.
Das bedeutet, dass einige Fahrer je nach Motorgröße zwischen 27 und 125 £ pro Jahr an Kfz-Steuer zahlen müssen, obwohl dies möglicherweise nicht mehr der Fall ist. Basierend auf den aktuellen Sätzen schätzt die Analyse, dass Besitzer dieser besteuerten Fahrräder insgesamt zwischen etwa 54.000 und 250.000 Pfund pro Jahr zahlen könnten.

Die Daten bieten auch eine interessante Momentaufnahme dessen, was seit 1985 noch auf den Straßen Großbritanniens unterwegs ist. Yamaha führt die Liste mit 662 besteuerten Motorrädern an, gefolgt von Honda mit 400, Suzuki mit 304 und Kawasaki mit 121. Ansonsten gibt es noch 221 Vespas, 90 Harley-Davidsons, 71 Lambrettas und 53 Moto Guzzis mit gültigen Steuerkennzeichen, neben überlebenden BMWs, Ducatis, MZs, Triumphs und Nortons.
Wie bei Oldtimern fallen auch Motorräder ab dem 40. Lebensjahr in die Oldtimersteuerklasse. Durch die Änderung entfällt die Pflicht zur Zahlung der Kfz-Verbrauchsteuer. Allerdings müssen Besitzer das Fahrrad jedes Jahr effektiv versteuern, selbst wenn der fällige Betrag 0 £ beträgt. Fahrräder, die im Straßenverkehr genutzt werden, müssen ebenfalls versichert bleiben und ggf. die TÜV-Anforderungen erfüllen oder für eine Befreiung in Frage kommen.
Besitzer, die der Meinung sind, dass ihr Fahrrad dafür infrage kommt, sollten das im V5C-Logbuch angegebene Baudatum überprüfen. Wenn es berechtigt ist, kann die Steuerklasse über ein Postamt geändert werden, das sich mit der Kfz-Steuer befasst. Hierzu ist das V5C zusammen mit einem V10-Antragsformular und allen erforderlichen TÜV-Dokumenten zu verwenden. Nach Bearbeitung der Änderung können Fahrer möglicherweise auch eine Rückerstattung für alle verbleibenden Steuermonate beantragen.
Für jeden, der eine Maschine aus dem Jahr 1985 in der Garage verstaut hat, könnte es sich lohnen, die Papiere zu überprüfen. Der Vorgang erfolgt nicht automatisch und Sie können dadurch möglicherweise jedes Jahr ein paar Euro sparen.